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REDE: DAS NEUE PETITIONSGESETZ IST EIN MEILENSTEIN

Mit dem nun beschlossenen neuen Petitionsgesetz haben wir einen echten Meilenstein für Bürger*innenbeteiligung in Wien gesetzt.


Mir ist das Thema Bürger*innenbeteiligung ein großes Herzensanliegen, denn Demokratie lebt von Menschen die sich beteiligen. Daher freut es mich ganz besonders, dass wir nun umgesetzt haben, was wir im Programm der Wiener Fortschrittskoalition vereinbart hatten: Mit dem Beschluss im Wiener Landtag haben wir das Wiener Petitionsgesetz reformiert und mit zahlreichen Verbesserungen einen echten Meilenstein für Bürger*innenbeteiligung in Wien geschaffen.

Es war mir eine große Freude, das nun beschlossene neue Petitionsgesetz koalitionsintern zu verhandeln und im Wiener Landtag vorzustellen.

Das zunehmende Interesse am Thema Stadtpolitik zeigt die Notwendigkeit dieser Reform. Im Jahr 2015 wurden vom Petitionsausschuss insgesamt 12 Petitionen behandelt, 2021 waren es bereits 33. Die Anzahl der durch den Petitionsausschuss eingeholten Stellungnahmen stieg im selben Zeitraum von 33 auf 229. Gleichzeitig hat sich die Behandlungsdauer einer Petition auf sechs Monate halbiert.


WAS SIND NUN DIE NEUERUNGEN IM PETITIONSGESETZ?

  1. Die Sitzungen des Petitionsausschusses, bei denen die Petitionswerber*innen geladen werden, ihre Petition vorzustellen, werden öffentlich. Somit können alle interessierten Bürger*innen, entweder live vor Ort oder in einer Mediathek, die Anliegen der Petitionswerber*innen mitverfolgen. Der Petitionsausschuss ist damit der erste öffentliche Ausschuss im Wiener Rathaus!

  2. Petitionswerber*innen haben in Zukunft einen Anspruch darauf, die Petition vor dem Petitionsausschuss vorzustellen und an der Sitzung teilzunehmen. Dies war bisher nur auf Basis einer Mehrheitsentscheidung im Petitionsausschuss möglich.

  3. Die Einbindung der Bezirke ins Petitionswesen wird neu geregelt und damit vertieft. Die Fraktionen in den Bezirksvertretungen können in Zukunft bei bezirksrelevanten Petitionen aufgefordert werden, eine Stellungnahme abzugeben.

  4. Weiters bekommt der Petitionsausschuss nun die Möglichkeit, Empfehlungen in andere Gemeinderatsausschüsse direkt weiterzuleiten, damit diese von den fachlich zuständigen Abgeordneten besprochen werden können.

  5. Um das Gemeinderats- & Landtagsplenum besser und zeitnäher über die Anliegen der Bürger*innen zu informieren, wird der Petitionsausschuss in Zukunft statt wie bisher jährlich nun halbjährlich berichten.

  6. Mit einer Weiterentwicklung der Petitionsplattform wird zukünftig die Unterstützung einer Petition noch niederschwelliger und zeitgemäßer:

    • Petitionswerber*innen erhalten für ihre Petition einen QR-Code, mit dem die elektronische Unterstützung des Anliegens vereinfacht wird

    • Es gibt ein user*innenfreundliches Archiv für abgeschlossene Petitionen

    • Die Petitionsplattform wird für Handys und Tablets optimiert

    • Videos der öffentlichen Sitzungen sind auf der Plattform abrufbar

    • Zukünftig wird die genaue Zahl der elektronischen Unterstützungen einer Petition auf der Plattform angegebe


MEINE REDE IM WIENER LANDTAG:

Spürt ihr die Freude, die ich hatte als ich zum neuen Petitionsgesetz hintern Rednerpult stand?


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