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ETAPPENERFOLG: WAHLRECHT FÜR EU-BÜRGER*INNEN

Etappenerfolg für eines meiner Herzensthemen: dem Wahlrecht für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger.


Aus meinem Resolutionsantrag zum Wahlrecht für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger wurde im Rahmen der letzten Gemeinderatssitzung ein Mehrparteienantrag von NEOS, SPÖ und Grüne.


Für viele Menschen ist Europa heute mehr als der Kontinent, auf dem der eigene Nationalstaat liegt. Es ist eine gemeinsame kulturelle, wirtschaftliche und politische Heimat. Durch europaweit wechselnde Studienorte und Arbeitsstätten sowie Familien und Freunde mit bunt gemischten Staatsbürgerschaften ist man in Europa inzwischen in ganz Europa zuhause. Bereits jetzt haben Unionsbürgerinnen und Unionsbürger diverse umfassende Rechte wie die personelle und wirtschaftliche Freizügigkeit und das aktive und passive Wahlrecht auf kommunaler Ebene.

Antrag angenommen

In Wien leben mit 1.1.2018 genau 239.114 Unionsbürgerinnen und Unionsbürger. Sie leben, arbeiten und zahlen ihre Steuern hier. Sie dürfen bei den Bezirksvertretungswahlen teilnehmen, jedoch nicht an den Gemeinderats- und Landtagswahlen. Diese Unionsbürgerinnen und Unionsbürger sind somit von der aktiven politischen Teilhabe auf Gemeinde- und Landesebene ausgeschlossen. Das halte ich für demokratiepolitisch bedenklich.


Im Zuge der Debatte wurde dieser Antrag mehrheitlich dem Ausschuss für Europäische und Internationale Angelegenheiten zugewiesen und wird dort weiter behandelt werden.

Damit sind wir meinem Ziel, dass der Wiener Gemeinderat sich gegenüber der Bundesregierung für die Erweiterung des aktiven und passiven Wahlrechts um die EU-Bürgerinnen und EU-Bürger mit Hauptwohnsitz ausspricht, einen Schritt näher gekommen.

Von Gemeinde über Bundesland bis zur nationalen Ebene: Unionsbürgerinnen und Unionsbürger sollen uneingeschränkt an der demokratischen Willensbildung teilnehmen können.

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